Antworten mit Rechtsquelle.
01Veröffentlicht
Zählt der Gehörschutz beim Grenzwert mit?
Bei den Auslösewerten 80 und 85 dB(A) zählt er nicht, beim maximal zulässigen Expositionswert schon. Und der liegt in Deutschland bei 85 dB(A), nicht bei 87.
Lesen →Warum dieselbe Schicht zwei verschiedene Lärmwerte ergibt
Die EU rechnet mit 3 dB Austauschrate, OSHA mit 5 dB. Eine gewöhnliche Schicht liegt 3,6 dB auseinander — und ein Konzernstandard von 90 dBA ist keine deutsche Compliance.
Lesen →Die NIOSH-Hebeformel — und was das deutsche Recht stattdessen verlangt
Sechs Multiplikatoren und eine Lastkonstante von 23 kg. Die LasthandhabV kennt aber keine Kilogrammgrenze: beurteilt wird mit der Leitmerkmalmethode der BAuA.
Lesen →02Pro Land geschrieben, nicht übersetzt
Jeder Leitfaden erscheint auf Deutsch, Englisch, Litauisch und Polnisch — aber die Fassungen sind keine Übersetzungen voneinander, weil das Recht darunter nicht dasselbe ist.
Der deutsche maximal zulässige Expositionswert für Lärm ist nicht der der Richtlinie. Polen regelt die Sache in einem anderen Rechtsakt und auf anderer Grundlage. Eine Seite, die die englischen Zahlen ins Deutsche übersetzt, wäre auf Deutsch schlicht falsch — und das ist schlechter, als gar nicht zu existieren.
Deshalb zitiert jede Fassung ihre eigene nationale Rechtsquelle, und wo die Zahlen auseinandergehen, sagt der Leitfaden das und zeigt beide.
03Korrekturen
Wenn hier etwas falsch ist, schreiben Sie uns. Korrekturen werden mit Datum veröffentlicht, und die Zeile „Aktualisiert“ ändert sich mit. Uns ist eine Korrektur im Postfach lieber als eine vor der Aufsichtsperson.
Nichts davon ist Rechtsberatung. Es ist so geschrieben, dass es nachprüfbar bleibt: Zu jeder Zahl ist die Rechtsquelle genannt, damit Sie die Verordnung zitieren können und nicht diese Seite.